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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
I Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, der Liwu GmbH.

II Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss und gilt als Auftragsbestätigung. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene mindestens jedoch 8-tätige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

III Preis

Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetriebliche Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kosten oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten verändern, so sind wir berechtigt die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

IV Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Unsere Ware ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie 2 % Skonto.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei nicht getätigter Zahlung werden Verzugszinsen von 12% berechnet.

V Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

VI Mahn- und Inkassospesen

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkasssobüros, zu refundieren.

Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EURO 10,-- zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen.

Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weiterer Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

VII Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Lieferung erfolgt frei Haus.

VIII Schadensersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von 10 Tagen nach Leistung durch die Liwu GetränkehandelsgesmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Liwu GetränkehandelsgesmbH zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Liwu GetränkehandelsgesmbH beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Liwu GetränkehandelsgesmbH keinerlei Haftung.

IX Produkthaftung

Die Liwu GetränkehandelsgesmbH wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Liwu GetränkehandelsgesmbH vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Liwu GetränkehandelsgesmbH vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Liwu GetränkehandelsgesmbH vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Liwu GetränkehandelsgesmbH für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Liwu GetränkehandelsgesmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Liwu GetränkehandelsgesmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Liwu GetränkehandelsgesmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Liwu GetränkehandelsgesmbH schad- und klaglos: der Kunde hat der Liwu GetränkehandelsgesmbH somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Liwu GetränkehandelsgesmbH aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

X Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Liwu GetränkehandelsgesmbH ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Liwu GetränkehandelsgesmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Liwu GetränkehandelsgesmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

XI Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

Die Liwu GetränkehandelsgesmbH verpflichtet seine MitarbeiterInnen, die Bestimmungen gemäß § 20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

XII Disclaimer - Haftungsausschluss

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